Trainingskontrollen

Trainingskontrollen

Die Trainingskontrollen erfolgen außerhalb der Wettkämpfe. Sie können während des Trainings, ebenso aber auch zu Hause, im Urlaub oder bei zentralen Trainingsmaßnahmen der Verbände im In- und Ausland stattfinden. Die Organisation der Trainingskontrollen erfolgt durch die NADA, die Athletics Integrity Unit oder die WADA und findet grundsätzlich unangemeldet statt. 

Wenn eine Athletin oder ein Athlet von der Kontrolleurin bzw. vom Kontrolleur zur Dopingkontrolle aufgefordert wird, hat der Athlet/die Athletin das Recht, ihre oder seine begonnene Tätigkeit (z. B. das Training) zu beenden. Es muss dabei sichergestellt sein, dass Athletin bzw. Athlet während dieser Zeit unter ständiger Begleitung der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs ist, bis die Kontrolle beendet ist.